IT08 Sprachschule in Pisa, Italien: Allgemeine Bestimmungen
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media deluxe e.K., Inh. Marc Stenzel, D-63065 Offenbach, Querstr. 10 (siehe auch
Impressum).Vermittlung fremder Leistungen
Als Vermittler fremder Leistungen verpflichtet sich erfahrungsurlaub.de lediglich zur ordnungsgemäßen Vermittlung dieser Leistungen, haftet jedoch in diesem Fall nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben, die wir bezüglich vermittelter Urlaubsangebote abgeben, beruhen ausschließlich auf den Angaben der jeweiligen Anbieter und stellen keine eigene Zusicherungen gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegenüber erfahrungsurlaub.de an Dritte ist sowie die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ist ausgeschlossen.
Siehe auch:
AGB von erfahrungsurlaub.deDer Anbieter
Francesco Cavallaro, Castello Pasquini, Piazza Vittoria, 57012 Castiglioncello (Li), Italien
schreibt zum Thema:
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Allgemeine Bestimmungen
1. Zahlungsablauf Mit der Anmeldebestätigung erhält der/die Teilnehmer/in einen Sicherungsschein. Nach Erhalt muss eine Anzahlung geleistet werden. Der Restbetrag abzüglich eventueller Anzahlungen muss in Italien am ersten Tag vor Kursbeginn beglichen werden. 2. Stornierungen, Absagen Sie können jederzeit von Ihrem Sprachkurs zurücktreten. Jede Absage sollte uns in schriftlicher Form zugehen. Bei Rücktritt entstehen Ihnen folgende Rücktrittskosten: Bei Stornierungen bis zu 22 Tage vor Kursbeginn hat der/die Teilnehmer/in 25% des Preises für Unterkunft und Sprachkurs zu begleichen; bei Absagen bis zum 14. Tag vor Kursbeginn 35%; bei Absagen bis zum 7. Tag vor Kursbeginn 50%; bei Absagen innerhalb der letzten 7 Tage vor Kursbeginn 70%; bei Nichterscheinen ohne Benachrichtigung 80%. Die bezeichneten Kostenpauschalen sind berechnet nach gewöhnlich gesparten Aufwendungen. Wir weisen darauf hin, dass bei der Bemessung der prozentualen Sätze gewöhnlich gesparte Aufwändungen sowie die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Zahlungsleistung berücksichtigt worden ist. Die Stornogebühren werden nicht erhoben, wenn der/die Absagende eine Person benennt, die an seiner/ihrer Stelle am Kurs teilnimmt. Der Nachweis eines geringeren, eines wesentlich geringeren oder gar keines Aufwands für unsere Sprachschule bleibt dem/der Teilnehmer/in in jedem Falle offen. 3. Anspruchstellung / Mitwirkungspflicht Wird der Sprachaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der/die Teilnehmer/in Abhilfe verlangen. Jeder/jede Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei der Behebung/ Beseitigung eventueller Leistungsstörungen, die einen erheblichen Mangel darstellen, mitzuwirken. Beanstandungen müssen daher stets unter Setzung einer angemessenen Frist an das Schulsekretariat in Pisa gerichtet werden. 4. Unsere Haftung Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatz-Ansprüche (ausgenommen Körperschäden) ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Kurspreises beschränkt, soweit ein Schaden des/der Kursteilnehmer/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. 5. Reiserücktrittskostenversicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Dies kann eine Versicherung Ihres Vertrauens sein. 6. Wertsachen und Reisegepäck Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Reisegepäck haftet der/die Teilnehmer/in selbst. Wir raten, keine Wertsachen unbeaufsichtigt am Strand, der angemieteten Unterkunft, im Auto usw. zu lassen und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. 7. Mindestteilnehmerzahl Sprachkurse: Wenn bei Beginn eines Gruppenkurses die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden die Unterrichtstunden auf 20 UStd. reduziert. Falls nur ein einziger/einzige Teilnehmer/in zu einer Kursstufe eingestuft wird, wird der Gruppenunterricht (6 Unterrichtstunden) in Einzelunterricht mit 2 Unterrichtsstunden täglich umgewandelt. Andere Kurse (alle außer Sprachkursen): Wenn bei Beginn eines Kurses die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat die Schule das Recht diesen ausfallen zu lassen. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. 8. Nutzung der Unterkunft Das Appartement bzw. das Zimmer darf nur mit den auf der Anmeldung angegebenen Personen bewohnt werden. Zusätzliche Gäste, die nicht angemeldet sind, können nicht akzeptiert werden. Die Räume dürfen nicht zweckentfremdet oder grob verschmutzt und müssen in einem ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Für entstandene Schäden, die durch eine zweckfremde Nutzung durch diente Teilnehmerin entstanden ist, kann eine Entschädigung verlangt werden. 9. Nichtinanspruchnahme von Leistungen Keine Rückzahlung ist vorgesehen, mit Ausnahme entstandener Einsparungen, falls der/die Teilnehmer/in vor Ort geringere Leistungen in Anspruch nimmt, als er/sie für sich reserviert hat. 10. Kaution (nicht im Hotel) Hinterlegen der Kaution: Die Teilnehmer/innen, die in einem Appartement wohnen, müssen bei der Schlüsselübergabe eine Kaution von EUR 50 hinterlegen. Die Rückerstattung erfolgt am letzten Kurstag abzüglich eventuell entstandener Kosten für Schäden, die verursacht wurden. Bei einer verfrühten Abreise des Teilnehmers ist die Schule berechtigt, die Kaution abzüglich eventuellen Schadensauslagen und Zusatzkosten erst nach Kontrolle des Mietobjektes per Post zurückzuerstatten. 12. Unterrichtsausfall an Feiertagen Kein Unterricht findet an italienischen Feiertagen statt. Der Unterricht wird nachgeholt. 13. Unterrichtsstunden Die Dauer einer Unterrichtsstunde ist 50 Minuten. 14. Buchung von Einzel- und Doppelzimmern Doppelzimmer (DZ): Das Zimmer wird von zwei Kursteilnehmern/innen belegt (Teilnehmer/innen, die alleine reservieren, können nur Einzelzimmer buchen). Einzelzimmer (EZ): Das Zimmer wird von einer Kursteilnehmer/in belegt. 15. Preisangaben Die Preisangaben gelten pro Person und sind inklusive Strom, Gas und Wasser. Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben. 16. Heizperiode Die Heizperiode ist vom 15.11. bis 30.03.; außerhalb dieser Zeit kann die Heizung gegen einen Pauschalpreis von EUR 35 pro Woche und Wohnung genutzt werden. 17. Haustiere Die Mitnahme von Haustieren ist generell nicht gestattet. 18. Gerichtstand Gerichtstand für alle Rechtsangelegenheiten ist Frankfurt am Main. |



