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SP02 Malaca Institut (Málaga, Spanien): Bildungsurlaub

Gesamtübersicht Kurse Unterkunft Preise Termine


Bildungsurlaub in Malaga

Das Malaca Institut ist als Veranstalter von Bildungsurlaub in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein anerkannt. Die als Bildungsurlaub gebuchten Kurse müssen mindestens 30 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.

Als Bildungsurlaub bieten sich die folgenden Kurse an:


Es können auch andere Sprachkurse belegt werden, sofern mit Privatstunden auf die nötige Mindeststundenzahl aufgestockt wird.


Spanien,
Andalusien,
Málaga:


Restaurant der
Sprachschule

Lehrerin am
Malaca Institut
Sprachschule in MálagaGroßansicht
Lehrerin am Malaca Institut in MálagaGroßansicht



Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Vorab sollten Sie die prinzipielle Möglichkeit der Freistellung in Ihrem Betrieb klären, denn Ihr Bildungsurlaub kann aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. In diesem Fall gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, ihn auf das nächste Jahr zu übertragen und dann volle zwei Wochen Bildungsurlaub zu nehmen.

Wurde dem Bildungsurlaub prinzipiell zugestimmt, können Sie bei uns verbindlich buchen. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns eine Bildungsurlaubsbescheinigung, mit der Sie Ihren Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber formell beantragen können. Da Ihnen die Freistellung bereits im Vorfeld zugesagt wurde, sollten keine Komplikationen auftauchen. Bitte achten Sie jedoch darauf, die Beantragung rechtzeitig einzureichen, denn die Bestimmungen einiger Bundesländer sehen recht lange Verfahrensfristen vor.

Die BU-Bescheinigung bescheinigt übrigens in einem amtlich vorgeschriebenen Formular den Kurs, den Sie gebucht haben (je nach Bundesland mit Datum und ausgestellt auf Ihren Namen), und dass dieser Kurs vom jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Zum Ende Ihres Bildungsurlaubs erhalten Sie von der Sprachschule noch eine Teilnahmebescheinigung. Auch diese müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.


Natürlich kann ein Arbeitgeber auch ohne Anwendung des Bildungsurlaubsgesetzes freiwillig Sonderfreistellungen gewähren und beispielsweise BU-Anerkennungen aus anderen Bundesländern akzeptieren - ganz besonders, wenn er von den fremdsprachlichen Kenntnissen seiner Mitarbeiter profitiert.

Siehe auch: Allgemeine Informationen bez. Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung




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